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Künftig brauchen Sie einen Energieausweis, wenn Sie eine Immobilie verkaufen, vermieten, verpachten oder modernisieren möchten.
Vermietung und Verpachtung. Der Mietinteressent bzw. Neumieter hat das Recht, einen gültigen Energieausweis einzusehen. Verständlicherweise wird der Energieausweis hier in Zukunft eine wichtige Rolle spielen, da die Energiekosten ständig steigen.
Verkauf. Beim Verkauf einer Immobilie wird der Energieausweis künftig zum Vertragsbestandteil.
Modernisierung. Beabsichtigen Sie die Modernisierung eines Gebäudes, so benötigen Sie auch dazu den Energieausweis. Hier ist zwingend der Bedarfsausweis notwendig. Sofern Sie nicht gleich mit einer umfassenden Energieberatung beginnen möchten, sondern sich im Vorfeld einen Überblick über das mögliche Einsparpotential verschaffen wollen, ist der Bedarfsausweis das ideale Instrument. Die Erhebungsdaten des Energieausweises können später in die Energieberatung übernommen werden.
Energieeinsparung. Auch wenn Sie Eigennutzer sind und keine Modernisierungsmaßnahmen vorhaben, ist der Energieausweis ein sehr sinnvolles Instrument. Sie bekommen einen Überblick zur aktuellen energetischen Situation und zum möglichen Einsparpotential. Bei vielen Gebäuden ist eine Einsparung im Bereich der Energiekoten um 60% und mehr möglich.
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