Unsere Angebote für Wohngebäude:

  • Energieverbrauchsausweis:
  • - Wir bieten den Verbrauchsausweis pauschal für € 35,- inkl. MwSt. und Versand an.
  • - Die Datenerhebung erfolgt durch den Auftraggeber
  • - Alle Daten werden von uns auf Plausibilität geprüft
  • - Die Modernisierungsvorschläge sind möglichst detailiert aufgelistet
  • - Wir erstellen den Energieausweis nach den Richtlinien der EnEV 2007, somiet besteht für Sie Rechtssicherheit
  • Energieausweis / Energiepass online bestellen

  • Energiebedarfsausweis:
  • (ohne Vor-Ort-Termin)
  • - Wir bieten den Bedarfsausweis pauschal für € 85,- inkl. MwSt. und Versand an
  • - Die Datenerhebung erfolgt durch den Auftraggeber
  • - Alle Daten werden von uns auf Plausibilität geprüft und ggf. mit dem Auftraggeber abgestimmt
  • - Der Ausweis enthält detailierte Modernisierungsvorschläge
  • - Wir erstellen den Energieausweis nach den Richtlinien der EnEV 2007, somit besteht für Sie volle Rechtssicherheit
  • - Bei diesem Angebot findet keine Vor-Ort-Termin statt. Auf Grund unserer langjährigen Erfahrung im Wohnungsbau ist dies in 80% der Fälle auch nicht nötig, sofern der Ausstellungsgrund nicht Modernisierung ist.
  • - Zusatzleistung: Sofern Sie Probleme mit der Datenerhebung in Bezug auf Flächenberechnungen o.ä. haben, übernehmen wir das gerne für Sie.
  • Energieausweis / Energiepass online bestellen

  • Energiebedarfsausweis:
  • (mit Vor-Ort-Termin)
  • - Gerne bieten wir Ihnen den Energiebedarfsausweis auch mit der örtlichen Datenerhebung durch uns an.
  • Angebot zum Energieausweis mit Vor-Ort-Termin anfordern

  • Modernisierungsberatung:
  • (mit Vor-Ort-Termin)
  • Möchten Sie Ihr Gebäude modernisieren, denken Sie über eine neue Heizungsanlage nach, wollen Wie Informationen über Staatliche Förderprogramme so sind wir gerne behilflich.
  • Fordern Sie einfach unser Angebot an!
  • Angebot zur Modernisierungsberatung anfordern

Welches Gebäude braucht ab wann einen Energieausweis?

Während für Neubauten bereits ab 2002 Energieausweise ausgestellt werden, wird für Bestandsbauten ab Juli 2008 der Energieausweis Schritt für Schritt zu Pflicht.

Die Modalitäten der Einführung im Detail:

Gebäudeklassifizierung

Wohngebäude

Nichtwohngebäude

Energieausweis im Neubau

Pflicht Bedarfsausweis

Pflicht Bedarfsausweis
ab 01.10.07

Energieausweis im Altbau

schrittweise Einführung
ab 01.07.08

Pflicht ab 01.07.09
Wahlfreiheit Bedarfs- oder Verbrauchsausweis

Baujahr 1965 und älter
Baujahr 1966 und jünger
alle Gebäude

Pflicht ab 01.07.08
Pflicht ab 01.01.09
Wahlfreiheit bis 30.09.08

 

Albau bis 4 WE BJ 1977 und älter

Bedarfsausweis ab 01.10.08

 

Albau bis 4 WE BJ 1977 und älter auf Niveau WSVO1977 saniert

Wahlfreiheit Bedarfs- oder Verbrauchsausweis

 

Jeder Altbau ab Baujahr 1978

Wahlfreiheit Bedarfs- oder Verbrauchsausweis

 

 

Sonderregelungen:
Energieausweis für kleine Gebäude: Ein kleines Gebäude mit max. 50m² Nutzfläche braucht generell keinen Energieausweis.
Energieausweis für Baudenkmäler: Für ein nach dem jeweiligen Landesrecht denkmalgeschütztes Gebäude ist die Ausstellung eines Energieausweises nicht vorgesehen.

Energieausweis für Wohngebäude.
Für Neubauten muss generell schon seit 2002 ein Energieausweis ausgestellt werden. Dies erfolgt in der Regel über den Architekten oder Bauträger.
Für Altbauten wird ab Juli 2008 der Energieausweis Schritt für Schritt zur Pflicht. Zwingend erforderlich ist der Energieausweis dann bei Modernisierungsmaßnahmen. Bei Vermietung, Verpachtung oder Verkauf muss der Eigentümer zwar nicht von sich aus aktiv werden, aber auf Verlangen ist ein Energieausweis vorzulegen.

Energieausweis für Nichtwohngebäude.
Beim Neubau ist die Ausstellung bereits obligatorisch. Ab Juli 2009 gelten die gleichen Regeln wie bei Wohngebäuden.

Ein Energieausweis je Gebäude:
Ein Energieausweis kann immer nur für das gesamte Gebäude ausgestellt werden. Eine Unterscheidung in der Berechnung nach einzelnen Wohneinheiten oder gewerblichen Einheiten ist nicht möglich. Es besteht aber dennoch die Möglichkeit der Energieausweis-Ausstellung für eine einzelne Einheit, aber dann auf Grundlage der Berechnung des Gesamtgebäudes.

Gemischt genutzte Immobilien.
Hat eine Immobilie verschiedene Nutzungsarten wie z.B. Wohnungen und Büros, so wird das Gebäude nach Zonen unterteilt. Für Wohnflächen gelten die Regeln der Wohngebäude, für andere Flächen die Regeln der Nichtwohngebäude.

Häuserzeilen.
Bei Altbauten in einer Häuserzeile, die gleichzeitig gebaut wurden und weitgehend baugleich sind, kann der Energieausweis für die gesamte Gebäudezeile ausgestellt werden. Dies setzt allerdings voraus, dass es weder in Bezug auf ihren Urzustand noch in Bezug auf den Sanierungsstand Unterschiede gibt.
Bei Reihenhäusern ist deshalb die Ausstellung für jedes Haus separat empfehlenswert.

Energieausweis öffentlich aushängen.
In Privathäusern muss der Energieausweis nicht öffentlich einsehbar sein. In öffentlichen Gebäuden dagegen gilt: In Behörden, Schulen, Rathäusern, Krankenhäusern mit mehr als 1000m² Nutzfläche und regelmäßigem Publikumsverkehr muss der Energieausweis an einer für die Öffentlichkeit gut einsehbaren Stelle angebracht werden.

 

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