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Anlage 4 (zu § 6) Anforderungen an die Dichtheit und den Mindestluftwechsel

1. Anforderungen an außen liegende Fenster, Fenstertüren und Dachflächenfenster
Außen liegende Fenster, Fenstertüren und Dachflächenfenster müssen den Klassen nach Tabelle 1 entsprechen.

Tabelle 1 Klassen der Fugendurchlässigkeit von außen liegenden Fenstern, Fenstertüren und Dachflächenfenstern

Zeile

Anzahl der Vollgeschosse des Gebäudes

Klasse der Fugendurchlässigkeit nch DIN EN 12 207-1 : 2000-06

1

bis zu 2

2

2

mehr als 2

3

2. Nachweis der Dichtheit des gesamten Gebäudes

Wird eine Überprüfung der Anforderungen nach § 6 Abs. 1 durchgeführt, darf der nach DIN EN 13 829 : 2001-02 bei einer Druckdifferenz zwischen innen und außen von 50 Pa gemessene Volumenstrom - bezogen auf das beheizte oder gekühlte Luftvolumen - bei Gebäuden

- ohne raumlufttechnische Anlagen 3 h-1 und

- mit raumlufttechnischen Anlagen 1,5 h-1

nicht überschreiten.

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