Kontaktdaten:

EnerSan GbR
Anemonenweg 13
87656 Germaringen

Telefon: 08344 689
E-Mail: info@deinEnergieausweis.de

Verordnung über energiesparenden Wärmeschutz und energiesparende Anlagentechnik bei Gebäuden (Energieeinsparverordnung – EnEV) *)

 

Vom 24. Juli 2007

Auf Grund des § 1 Abs. 2, des § 2 Abs. 2 und 3, des § 3 Abs. 2, der §§ 4 bis 5 a Satz 2, des § 7 Abs. 3 bis 5 und des § 8 des Energieeinsparungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 1. September 2005 (BGBl. I S. 2684) verordnet die Bundesregierung:

 

*) Die §§ 1 bis 5, 8, 9, 11 Abs. 3, §§ 12, 15 bis § 22, § 24 Abs. 1, §§ 26, 27 und 29 dienen der Umsetzung der Richtlinie 2002/91/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2002 über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (ABl. EG Nr. L 1 S. 65).

§ 13 Abs. 1 bis 3 und § 27 dienen der Umsetzung der Richtlinie 92/42/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 über die Wirkungsgrade von mit flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen beschickten neuen Warmwasserheizkesseln (ABl. EG Nr. L 167 S. 17, L 195 S. 32), zuletzt geändert durch die Richtlinie 2005/32/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. Juli 2005 (ABl. EU Nr. L 191 S. 29).

 

Inhaltsübersicht

§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Begriffsbestimmungen

 

§ 3 Anforderungen an Wohngebäude
§ 4 Anforderungen an Nichtwohngebäude
§ 5 Prüfung alternativer Energieversorgungssysteme
§ 6 Dichtheit, Mindestluftwechsel
§ 7 Mindestwärmeschutz, Wärmebrücken
§ 8 Anforderungen an kleine Gebäude

 

§ 9 Änderung von Gebäuden
§ 10 Nachrüstung bei Anlagen und Gebäuden
§ 11 Aufrechterhaltung der energetischen Qualität
§ 12 Energetische Inspektion von Klimaanlagen

 

§ 13 Inbetriebnahme von Heizkesseln
§ 14 Verteilungseinrichtungen und Warmwasseranlagen
§ 15 Klimaanlagen und sonstige Anlagen der Raumlufttechnik

 

§ 16 Ausstellung und Verwendung von Energieausweisen
§ 17 Grundsätze des Energieausweises
§ 18 Ausstellung auf der Grundlage des Energiebedarfs
§ 19 Ausstellung auf der Grundlage des Energieverbrauchs
§ 20 Empfehlungen für die Verbesserung der Energieeffizienz
§ 21 Ausstellungsberechtigung für bestehende Gebäude

 

§ 22 Gemischt genutzte Gebäude
§ 23 Regeln der Technik
§ 24 Ausnahmen
§ 25 Befreiungen
§ 26 Verantwortliche
§ 27 Ordnungswidrigkeiten

 

§ 28 Allgemeine Übergangsvorschriften
§ 29 Übergangsvorschriften für Energieausweise und Aussteller
§ 30 Übergangsvorschriften zur Nachrüstung bei Anlagen und Gebäuden
§ 31 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

 

Anlage 1 Anforderungen an Wohngebäude
Anlage 2 Anforderungen an Nichtwohngebäude
Anlage 3 Anforderungen bei Änderung von Außenbauteilen und bei Errichtung kleiner Gebäude; Randbedingungen und Maßgaben für die Bewertung bestehender Wohngebäude
Anlage 4 Anforderungen an die Dichtheit und den Mindestluftwechsel
Anlage 5 Anforderungen zur Begrenzung der Wärmeabgabe von Wärmeverteilungs- und Warmwasserleitungen sowie Armaturen
Anlage 6 Muster Energieausweis Wohngebäude
Anlage 7 Muster Energieausweis Nichtwohngebäude

Anlage 8 Muster Aushang Energieausweis auf der Grundlage des Energiebedarfs
Anlage 9 Muster Aushang Energieausweis auf der Grundlage des Energieverbrauchs
Anlage 10 Muster Modernisierungsempfehlungen
Anlage 11 Anforderungen an die Inhalte der Fortbildung

Für die Richtigkeit und Vollständigkeit dieses Textes, übernimmt die EnerSan GbR keinerlei Gewährleistung.

© 2008 EnerSan GbR, Anemonenweg 13, 87656 Germaringen

Partnerseiten:
Energieausweis-Energiepass-Beratung.de | energieberater-energieberatung.de | Thermografie / Wärmebildkamera | BAFA Gebäude-Energieberater / Gebäudeenergieberater Strass - Strasssteine - Glassteine