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Auf den nächsten Seiten finden Sie alles Wissenswerte zur Energieeinsparverordnung (EnEV 2007), zum Energieausweis / Energiepass und zur Energieberatung.
Die Energieeinsparverordnung gilt seit dem 01.02.2002 und löst die 3. Wärmeschutz- verordnung aus dem Jahr 1995 sowie die 5. Heizanlagenverodnung aus dem Jahr 1998 ab. Den Grundstein legte die Wärmeschutzverodnung im Jahr 1984. Die EnEV ist in mehreren Schritten in Kraft getreten, bis zur heute gültigen EnEV 2007. Hintergrund der Verodnung ist die Reduzierung des CO2-Ausstoßes, dem Klimagas Kohlendioxid. Die größten Einsparmöglichkeiten liegen hier im Bereiche von Gebäuden. Fakt ist, dass Millionen Häuser zuviel Energie verbrauchen und damit verschwenden. Die in jüngerer Zeit sehr hohen und weiter steigenden Energiepreise verleihen dem Thema Energiesparen zusätzlich Brisanz.
Gerade im Bereich von Besandsbauten liegt ein riesiges Einsparpotential, das nur darauf wartet, aktiviert zu werden. Hier setzt die EnEV mit dem Energieausweis an.
Die EnEV regelt den energiesparenden Betrieb von Gebäuden.
Der Energieausweis liefert auf Grundlager der EnEV 2007 Daten über die Energiebilanz eines Gebäudes. Weiterhin enthält er Vorschläge zur sinnvollen und wirtschaftlichen Modernisierung.
Künftig brauchen Sie einen Energieausweis, wenn Sie eine Immobilie verkaufen, vermieten, verpachten oder modernisieren möchten.
Während für Neubauten bereits ab 2002 Energieausweise ausgestellt werden, wird für Bestandsbauten ab Juli 2008 der Energieausweis Schritt für Schritt zu Pflicht. Die Modalitäten der Einführung im Detail
Nicht für alle Bestandsbauten ist zwingend der Energiebedarfsausweis erforderlich. Je nach Größe und Alter der Immobilie ist in bestimmten Fällen auch der einfachere Energieverbrauchsausweis ausreichend bzw. besteht bis zum 30.09.08 Wahlfreiheit. Grundsätzlich und empfehlenswert ist der Bedarfsausweis.
mehr zum Verbrauchsausweis bzw. Bedarfsausweis
Die Gültigkeit für Energieausweise beträgt immer 10 Jahr.
Rechtlich gesehen haben die Ergebnisse des Energieausweises keine Folgen. Auch wenn Ihre Immobilie ein "Vielfrass" ist, ergeben sich keine Verpflichtungen zur Modernisierung. Allerdings scheint es offensichtlich, dass bei Verkauf oder Vermietung von Immobilien der Energieausweis künftig ein ausschlaggebendes Instrument sein wird.
Zur Finanzierung von energetischen Gebäudesanierungsmaßnahmen gibt es eine Vielzahl von Möglichkeiten. Der Staat gewährt sowohl Zuschußgelder wie auch zinsgünstige Darlehen für diese Maßnahmen.
Eine Energieberatung besteht aus der vollständigen Bestandsaufnahme und aus dem Aufzeigen versciedener Möglichkeiten zur energetischen Gebäudesanierung. Auch bei Neubauten wird die energetische Planung künftig zum Standard gehören.
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